Gericht bestätigt alternatives Schulkonzept [2011] [DE]

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Potsdam hat am 8. September der Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V. Recht gegeben.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes ermöglicht die Gründung eines Jungen- und auch eines Mädchengymnasiums in Potsdam. "Das ist eine gute Entscheidung für die Freiheit privater Schulen. Geschlechtsdifferenzierende Schulbildung ermöglicht eine optimale Ausbildung von Jungen und Mädchen", zeigt sich die Fördergemeinschaft zufrieden. Denn: "Uns interessiert nur das Wohl der Kinder. Eltern müssen selbst entscheiden dürfen, welche Schule die beste für ihre Kinder ist." Die Fördergemeinschaft will nun mit dem Land Brandenburg bei der Gründung der Schule vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Die Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V. betreibt in Jülich bereits seit 40 Jahren erfolgreich ein Mädchengymnasium. Die Fördergemeinschaft will auch in Brandenburg ein Jungen- und ein Mädchengymnasium gründen. Das Land Brandenburg hatte 2007 den Antrag auf Genehmigung eines Jungengymnasiums mit der Begründung abgelehnt, dass ein privates Jungengymnasium nicht genehmigungsfähig sei, weil alle staatlichen Schulen koedukativ betrieben würden. Dies sei auch eine für Private bindende Vorgabe. Nach dem Verwaltungsgericht Potsdam hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg als Berufungsinstanz der Privatinitiative Recht gegeben: die Verweigerung der Genehmigung war rechtswidrig.

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